Startseite Medienmitteilungen Die Antragsteller in die Pflicht genommen, nicht aber die Kommission

Die Antragsteller in die Pflicht genommen, nicht aber die Kommission

von Nicolas Kyramarios

29. November 2010 – Die eidgenössische Leistungskommission ELGK gibt dem Gesundheitsminister eine Empfehlung ab, ob die ärztliche Komplementärmedizin wieder von der Grundversicherung vergütet werden soll. Die ELGK verstösst mehrfach gegen die eigene Geschäftsordnung: befangene Krankenkassenvertreter treten nicht in den Ausstand, obwohl die Krankenkassen mit Komplementärmedizin in der Zusatzversicherung grosse Gewinne machen.

Keine externen Experten werden beigezogen, obwohl die Geschäftsordnung dies explizit vorschreibt.

Auch werden keine externen Experten beigezogen, obwohl dies die Geschäftsordnung explizit vorschreibt. Das BAG hat im neuen «Handbuch» zwar verpflichtende Kriterien zur Einreichung der Anträge ärztlicher Komplementärmedizin, jedoch keine Kriterien für deren objektive, sachliche und nachvollziehbare Prüfung festgelegt. Damit drohen die Anträge erneut einem Willkür-Entscheid zum Opfer zu fallen. Die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin fordert, dass sich der Gesundheitsminister von einem eigenen, unabhängigen Expertengremium beraten lässt.

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