Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Übersicht Kernforderungen
- Integrative Medizin fördern
- Ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufnehmen
- Nationale Diplome und kantonale Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten schaffen
- Heilmittelschatz bewahren
- Lehre und Forschung für Komplementärmedizin sicherstellen
Umsetzung Kernforderungen
Die Kernforderungen müssen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene umgesetzt werden. Auf Bundesebene haben wir bereits folgende Massnahmen getroffen:
Gründung parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin
Eine parlamentarische Gruppe, präsidiert von Ständerat Rolf Büttiker (FDP SO) und Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP TG), wurde gegründet. Ziel ist es, dass möglichst viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier Mitglied werden. Nach dem ersten Treffen vom 4. Juni 2009 wurden sechs parlamentarische Vorstösse eingereicht.
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