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Bulletin 12: Wann geht’s endlich voran, Herr Bundesrat?

von Nicolas Kyramarios
Bundesrat

Hält sich der neue Gesundheitsminister an das Gesetz?

Der «Tages-Anzeiger» machte im Oktober 2010 publik, was wir in den Gängen der Wandelhalle schon seit längerer Zeit hören: Bei der Wiederaufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung soll wieder gemauschelt werden. Bevor die Anträge geprüft wurden, scheint das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Antwort bereits zu kennen: Zwei von fünf Methoden sollen aufgenommen werden. Der Dachverband Komplementärmedizin kämpft dafür, dass die Anträge seriös geprüft und die gesetzlichen Vorgaben endlich eingehalten werden.

Das Bundesgericht hat mehrere Entscheide gefällt, die zur Frage der Aufnahme komplementärmedizinischer Leistungen in die Grundversicherung Bezug nehmen. Die Vorgaben des obersten Gerichts sind klar.

  • Die Wirksamkeit muss wissenschaftlich, aber nicht naturwissenschaftlich oder schulmedizinisch nachgewiesen werden.
  • Die Wirkung, nicht aber der Wirkmechanismus, ist wissenschaftlich zu belegen.
  • Die Wirkung ist unter Alltagsbedingungen («effectiveness») darzulegen.

Die fünf Fachgesellschaften (Anthroposophische Medizin, Klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin) haben beim BAG im Sommer 2010 erneut Anträge um Wiederaufnahme in die Grundversicherung eingereicht. Die Anträge wurden gemäss den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes verfasst. Alle Fachgesellschaften können wissenschaftlich nachweisen, dass

«Der wissenschaftliche Beweis ist erbracht: Komplementärmedizin ist wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich.»

ihre Methoden wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben und können in die Grundversicherung aufgenommen werden.

Die Anträge werden von der eidgenössischen Leistungskommission geprüft, die dem Bundesrat eine Empfehlung abgibt. Am 10. September 2010 hat die Leistungskommission den Medien kommuniziert, dass sie eine «vertiefte Grundsatzdiskussion» über die Frage führen muss, ob komplementärmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufzunehmen sind. Verdient eine Expertenkommission das Vertrauen, wenn sie sich ihr Expertenwissen noch aneignen muss? Keinerlei Bedenken hatte die Expertenkommission bei der letzten Behandlung der Anträge im Mai 2005. Entgegen der positiven Beurteilung einer breiten Expertenrunde  hatte sie dem Gesundheitsminister empfohlen, alle Methoden aus der Grundversicherung auszuschliessen. Später wurde bekannt, dass die Kommission bei ihrem Entscheid nicht einmal die relevanten Unterlagen studieren konnte. Der Schlussbericht des Programms Evaluation Komplementärmedizin PEK stand erst nach der Sitzung zur Verfügung!

Den eigentlichen Entscheid über die Aufnahme in die Grundversicherung fällt Bundesrat Didier Burkhalter. Der Dachverband Komplementärmedizin hat den Gesundheitsminister aufgefordert, sich vor dem Entscheid von einem unabhängigen Expertengremium beraten zu lassen. Das Vertrauen in das antragstellende Bundesamt für Gesundheit ist gering, wenn es den Ausgang der Prüfung schon vor der Diskussion der Leistungskommission zu kennen scheint. In der Wandelhalle des Bundesparlaments haben mehrere Ratsmitglieder bestätigt, dass das BAG dem Gesundheitsminister empfehlen will, lediglich zwei von fünf Methoden aufzunehmen.

Bundesrat Didier Burkhalter hat anlässlich seiner Wahl in die Regierung vor der Bundesversammlung geschworen, die Verfassung und die Gesetze einzuhalten. Voraussichtlich im Dezember 2010 werden wir prüfen können, ob er seinen Schwur einhält.

 

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