Startseite Publikationen Bulletin 15: Fehlende Unterstützung und ungenügende Verbindlichkeiten der Behörden

Bulletin 15: Fehlende Unterstützung und ungenügende Verbindlichkeiten der Behörden

von Nicolas Kyramarios
Arbeiten im Büro

Rückschläge für die Komplementärmedizin

Der Kampf für die Komplementärmedizin geht weiter. Mehrere Negativmeldungen zeigen, wie wichtig die Arbeit des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed ist: Trotz gewonnener Abstimmung mangelt es der Komplementärmedizin teilweise an Unterstützung von Behörden, Ämtern und Institutionen. So verliert die Spitallandschaft Schweiz wichtige Vertreter einer ganzheitlichen Medizin, die Fachgruppe Komplementärmedizin der Eidgenössischen Arzneimittelkommission wurde ersatzlos gestrichen und SwissDRG sieht keine komplementärmedizinischen Leistungen vor. Dies alles, obwohl sich zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung an der Urne für die Verankerung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen ausgesprochen haben.

Spitallandschaft und DRG

Eine ganzheitliche Medizin richtet ihre Behandlungen auf den Menschen als Ganzes aus. Dieser steht im Mittelpunkt und nicht nur seine Krankheitssymptome. Dies ist auch das Grundanliegen der Komplementärmedizin. Anfang Jahr konnten wir in der Presse gleich von zwei Spitälern lesen, die wichtige Vertreter einer ganzheitlichen Medizin verlieren. Das Spital Affolterna.Albis (ZH) musste den Rücktritt des ärztlichen Leiters Christian Hess und der Leiterin Psychotherapie und Mutter-­Kind­-Abteilung Annina Hess­-Cabalzar bekanntgeben, welche das Projekt «Menschenmedizin» am Spital Affoltern initiiert hatten. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Chefarzt der komplementärmedizinischen Abteilung am Regionalspital Emmental (BE), Dr. med. Hansueli Albonico, aus Protest zurücktritt.

Was ist geschehen?

Die Einführung von SwissDRG, sogenannten Fallpauschalen zur Vergütung von Spitalleistungen, hat zu einer bedenklichen Standardisierung und einer Ökonomisierung geführt. Diese sind schwer vereinbar mit einer auf den Menschen ausgerichteten Medizin. Eine Entschädigung für komplementärmedizinische Leistungen ist im SwissDRG nicht realisiert. Dies ist stossend, da die Komplementärmedizin im stationären Bereich deshalb nicht abgebildet wird und nur durch allfällige Zusatzversicherungen oder unentgeltliche Eigenleistungen

«Die Komplementärmedizin findet nur dann Eingang in Gesetze und Verordnungen, wenn der Dakomed Druck macht.»

der Spitäler angeboten werden kann. Bis die Daten zur Berechnung der adäquaten Entschädigung für komplementärmedizinische Leistungen in zwei bis drei Jahren eventuell verfügbar sind, wäre eine Übergangsfinanzierung entweder nach einem provisorischen Tarif oder über ein Zusatzentgelt zwingend notwendig. Der Dakomed wird diese Forderung politisch weiterhin auf der Agenda halten.

Arzneimittelkommission

Klammheimlich hat die Eidgenössische Arzneimittelkommission EAK ihre seit Jahren bewährte Fachgruppe zur Beurteilung von komplementärmedizinischen und pflanzlichen Arzneimitteln abgeschafft. Die Zulassung von diesen Produkten wird jetzt wieder von der ganzen 16­-köpfigen Kommission gefällt, in welcher nur zwei Vertreter über komplementärmedizinisches Wissen verfügen.

Der Dakomed kämpft weiter

Im Prinzip ist es nicht Sache eines Abstimmungskomitees, nach gewonnener Abstimmung für die Umsetzung der Verfassungsergänzung besorgt zu sein. Drei Jahre nach dem eindrücklichen Zweidrittels­-Plebiszit für die Komplementärmedizin wird leider deutlich, dass deren Berücksichtigung in den Gesetzen und Verordnungen nur dann eine Chance hat, wenn sich der Dachverband Komplementärmedizin dafür einsetzt. Das ist einerseits stossend, andrerseits eine politische Realität, mit der wir leben müssen. Wir sind da, um den Politikern und Behörden auf die Finger zu klopfen. Es braucht uns, um gemeinsam mit allen Akteuren konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Trotz Rückschlägen stimmt die Richtung.

 

 

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