Von Fabrice Müller
Zehn Jahre ist es her, dass am 17. Mai 2009 Volk und Stände dem neuen Verfassungsartikel zur Komplementärmedizin zugestimmt haben. Eine Kernforderung war die Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nicht ärztliche Therapeuten. Wo steht die Umsetzung heute?
Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Etablierung der beiden Berufsbilder Komplementärtherapeut/-in und Naturheilpraktiker/-in war die Durchführung der ersten Prüfungen mit eidgenössisch anerkanntem Abschluss. Nachdem die Prüfungsordnungen vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovationen (SBFI) genehmigt worden waren, fanden 2015 die ersten höheren Fachprüfungen in beiden Berufen statt. Wie Norbert Allenspach, Präsident der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM), informiert, haben sich die Prüfungen in den letzten vier Jahren auf einem hohen Niveau etabliert. Jedes Jahr absolvieren allein bei den Naturheilpraktikern 220 Personen die Prüfungen.
Somit haben wir ein wichtiges Ziel erreicht; der Beruf des Naturheilpraktikers ist nun anerkannt.
Bei den Komplementärtherapeutinnen und –therapeuten legen jährlich gut hundert Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungen ab. «Somit haben wir ein wichtiges Ziel erreicht; der Beruf des Naturheilpraktikers ist nun anerkannt. International gesehen ist diese Berufsbildanerkennung einmalig und gibt unseren Berufen eine wertvolle Sicherheit», freut sich Norbert Allenspach. Als Herausforderung bezeichnet der OdA-Präsident Alternativmedizin die Rekrutierung von Prüfungsexpertinnen und -experten, deren Ausbildung ein Jahr dauert. Nur mit genügend Expertinnen und Experten könne die grosse Nachfrage nach Prüfungsplätzen gewährleistet werden.
Verhandlungen mit den Kantonen
Aktuell führen die Verantwortlichen der Berufsverbände Verhandlungen mit den Gesundheitsämtern der 26 Kantone. Dies sei eine Sisyphusarbeit, sagt Christian Vogel, Vorstandsmitglied der OdA KomplementärTherapie (OdA KT) und des Dakomed, denn jeder Kanton verfüge über seine eigenen Gesundheitsgesetze. Nicht überall laufe die Anerkennung der beiden Berufe in den Kantonen problemlos. Therapeuten der Alternativmedizin benötigen in vielen Kantonen eine Berufsausübungsbewilligung, Komplementärtherapeutinnen und -therapeuten hingegen nicht. Der Kanton Tessin sei bezüglich Vorschriften und Berufsausübungsbewilligung am strengsten. In den Kantonen der Westschweiz existiere noch gar keine Regelung für die beiden Berufe. Laut Christian Vogel könnte das Binnenmarktgesetz dafür sorgen, dass die Verordnungen in den Kantonen nicht zu stark auseinanderdriften.
Integration in das Gesundheitswesen
Noch viel Arbeit wartet auf die Verantwortlichen der beiden OdAs auch, wenn es darum geht, Komplementärtherapie und Alternativmedizin im Gesundheitswesen zu etablieren, insbesondere in den Spitälern und in der Forschung. «Obwohl vorgesehen, haben solche Gespräche bis jetzt noch nicht stattgefunden.
Wir wollen künftig als gleichwertige Partner im Gesundheitsnetzwerk miteinbezogen werden.
Wir wollen künftig als gleichwertige Partner im Gesundheitsnetzwerk miteinbezogen werden», betont Norbert Allenspach. Seine OdA lancierte aus diesem Grund ein Projekt zur Förderung der Interdisziplinarität zwischen Alternativ- und Schulmedizin. Für eine Integration der Komplementärtherapie in der Forschung fehle – so Christian Vogel – zurzeit noch der akademische Überbau. Auch hier brauche es noch viel Überzeugungsarbeit, um die Anliegen der Volksinitiative umzusetzen. Der Dakomed unterstützt die OdAs in ihrer Arbeit. Beide Verbände sind Mitglied im Dachverband.
Bilder: Pixabay
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