Medienmitteilung – Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat am 9. September 2015 die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten genehmigt. Die KomplementärTherapie mit ihren rund 12’000 Praktizierenden in der Schweiz hat durch die Schaffung eines anerkannten und geschützten Titels “KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom” einen in ganz Europa einmaligen Status errungen.
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