Medienmitteilung – Gesundheitsminister Didier Burkhalter tägt mit seinem Entscheid alle fünf ärztlichen Methoden der Komplementärmedizin provisorisch in die Grundversicherung aufzunehmen dem Volkswillen Rechnung und anerkennt den weiteren Handlungsbedarf zur Konkretisierung des Verfassungsartikels 118a Komplementärmedizin.
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