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Komplementärmedizin in der Schweiz – der Patientenleitfaden bietet den Überblick

von Redaktion Millefolia
4 Broschüren Patientenleitfaden zur Komplementärmedizin Schweiz ausgelegt

Die Therapievielfalt der Komplementärmedizin ist gross. Doch welche Behandlung ist die richtige für Sie und wie finden Sie in der Schweiz eine passende Ärztin oder einen passenden Therapeuten? Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung? Auf diese und weitere Fragen finden Sie Antworten im Patientenleitfaden Komplementärmedizin. 

Umfragen zeigen, dass bis zu 70 % der Schweizer:innen Komplementärmedizin nutzen. Komplementärmedizin kann beispielsweise zur Erhaltung der Gesundheit oder für die Behandlung von chronischen Krankheiten angewandt werden. Zudem lassen sich konventionelle Therapien gut mit komplementärmedizinischen Ansätzen verbinden. Unser Patientenleitfaden informiert Sie über Chancen und Grenzen der Komplementärmedizin und zeigt Ihnen auf, was Sie von einer Behandlung erwarten können.

Wählen Sie Ihre Fachperson sorgfältig aus

Wenn Sie sich komplementärmedizinisch behandeln lassen möchten, sollten Sie bei der Auswahl der Fachperson auf die Ausbildung sowie die Mitgliedschaft in Standesorganisationen achten. Verlangen Sie vor Behandlungsbeginn eine Diagnose und ein entsprechendes Behandlungskonzept.  Der Leitfaden stellt Ihnen nützliche Adressen zur Verfügung, die Ihnen helfen, Ärzt:innen mit Fähigkeitsausweis in Komplementärmedizin, Naturheilpraktiker:innen oder Komplementärtherapeut:innen zu finden. Auch für eine Selbstmedikation stehen Ihnen vielfältige Arzneimittel der Komplementärmedizin zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Einnahme beim Fachpersonal (z. B. in Drogerien oder Apotheken) beraten lassen und Ihren behandelnden Ärzt:innen oder Therapeut:innen mitteilen, welche Produkte Sie einnehmen.

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Wollen Sie mehr über Komplementärmedizin erfahren? Mit unserem Patientenleitfaden erhalten Sie wertvolle Informationen in kompakter Form.

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Wird Komplementärmedizin von der Versicherung übernommen?

Ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin werden von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von Ärzt:innen mit einem entsprechenden Fähigkeitsausweis erbracht werden. Behandlungen von Naturheilpraktiker:innen und Komplementärtherapeut:innen können über eine freiwillige Zusatzversicherung versichert werden. Erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrem Krankenversicherer, welche komplementärmedizinischen Therapien rückerstattet werden. Meist führen Versicherer eine entsprechende Liste mit Therapien und anerkannten Therapeut:innen. Im Leitfaden finden Sie ausführliche Informationen dazu.

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