Der Patientenleitfaden des Dakomed ist eine Entscheidungshilfe zur Anwendung von Komplementärmedizin in der Schweiz. In einfacher Form erläutert er, was Sie von den Komplementärtherapien erwarten können, wie Sie qualifiziertes Fachpersonal finden und welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt.
Was ist eigentlich Komplementärmedizin?
«Komplementärmedizin» steht als Sammelbegriff für eine Vielfalt von Diagnoseverfahren, Heilmethoden und Heilmitteln, die von Ärztinnen, Naturheilpraktikern und Komplementär-Therapeutinnen, aber auch in der Selbstmedikation angewendet werden. Die meisten Fachrichtungen und Methoden haben eine lange, einige eine jahrtausendealte Tradition. Komplementärmedizin wird im Gesundheitswesen oft als übergeordneter Begriff verwendet.
Als Komplementärtherapie bezeichnet man eine Vielzahl von Therapien, die neben der Stärkung der Selbstregulation die Eigenwahrnehmung und Genesungskompetenz fördern.
Die von den Naturheilpraktikern praktizierten Fachrichtungen werden unter dem Begriff Alternativmedizin zusammengefasst. Als Komplementärtherapie bezeichnet man eine Vielzahl von Therapien, die neben der Stärkung der Selbstregulation die Eigenwahrnehmung und Genesungskompetenz fördern. Weitere Begriffe wie Naturheilkunde, Erfahrungsmedizin, Ganzheits- oder Volksmedizin werden oft als gleichwertige Begriffe verwendet.
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Schweizerinnen und Schweizer nutzen gerne Komplementär- und Alternativmedizin
Die grösste je durchgeführte Umfrage zur Komplementärmedizin in der Schweiz ergab 2021, dass 65 Prozent der Bevölkerung Komplementärmedizin oder Alternativmedizin (KAM) nutzen1. Komplementärmedizin kann beispielsweise zur Erhaltung der Gesundheit oder für die Behandlung von chronischen Krankheiten angewandt werden. Zudem lassen sich konventionelle Therapien gut mit komplementärmedizinischen Ansätzen verbinden. Wie Sie persönlich von den Therapien der Komplementär- und Alternativmedizin profitieren können und wo deren Chancen und Grenzen liegen, zeigt Ihnen der Patientenleitfaden des Dakomed auf.
Welche Kosten übernimmt meine Krankenversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt Leistungen der Komplementärmedizin folgender Methoden, sofern sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem entsprechenden FMH-Fähigkeitsausweis erbracht werden:
- Akupunktur
- Anthroposophisch erweiterte Medizin
- Chinesische Arzneimitteltherapie TCM
- Homöopathie
- Phytotherapie
Behandlungen von Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten können über eine freiwillige Zusatzversicherung versichert werden. Erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrem Krankenversicherer, welche komplementärmedizinischen Therapien rückerstattet werden. Meist führen Versicherer eine entsprechende Liste mit Therapien und anerkannten Therapeuten. Im Leitfaden finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Wie finde ich komplementärmedizinische Fachpersonen?
Achten Sie bei der Wahl einer Fachperson für eine komplementärmedizinische Behandlung auf deren Ausbildung und auf die Mitgliedschaft in Standesorganisationen. Verlangen Sie vor Behandlungsbeginn eine Diagnose und ein entsprechendes Behandlungskonzept. Der Leitfaden stellt Ihnen nützliche Adressen von Ärzten mit Fähigkeitsausweis in Komplementärmedizin sowie von qualifizierten Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten zur Verfügung.
Erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrem Krankenversicherer, welche komplementärmedizinischen Therapien rückerstattet werden.
Auch für eine Selbstmedikation stehen Ihnen vielfältige Arzneimittel der Komplementärmedizin zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie sich vor der Einnahme von Fachpersonal (beispielsweise in Drogerien oder Apotheken) beraten lassen und Ihren behandelnden Ärztinnen oder Therapeuten mitteilen, welche Produkte Sie einnehmen.
Quelle: 1. Christian Bolliger, Markus Simon. KAM-Barometer – Studie zu den Erfahrungen der Schweizer Bevölkerung mit der Komplementär- und Alternativmedizin. Initiiert und herausgegeben vom ErfahrungsMedizinischen Register EMR, Basel, 2021
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