Medienmitteilung – Der Dachverband Komplementärmedizin Dakomed begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Leistungspflicht der ärztlichen Komplementärmedizin. Damit wird eine zentrale Forderung des Verfassungsartikels 118a Komplementärmedizin endlich umgesetzt, nämlich die definitive Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung.
Eine erste Analyse der bereits veröffentlichten Stellungnahmen anderer Organisationen zeigt, dass die Unterstellung der ärztlichen Komplementärmedizin unter das Vertrauensprinzip mehrheitlich begrüsst wird. Den Vorschlag des Bundesrats unterstützen u.a. die Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektoren GDK, der Krankenkassenverband Curafutura, die FMH, Hausärzte Schweiz und die grosse Mehrheit der politischen Parteien. Kritisch eingestellt ist der Krankenkassenverband Santésuisse. Dieser vertritt die Meinung, der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis sei ungenügend. Dabei liegen in der ärztlichen Komplementärmedizin eine grosse Zahl von klinischen Studien auf einem hohen Evidenzlevel vor, der mit schulmedizinischen Studien vergleichbar ist.
Aktuelle Daten der Santésuisse-Tochter SASIS belegen, dass komplementärmedizinisch tätige Ärztinnen und Ärzte allesamt günstiger als die Vergleichsgruppe der rein schulmedizinisch tätigen Grundversorger arbeiten. Die Befürchtung einer Mengenausweitung ist unbegründet. Im Gegenteil lassen sich mit komplementärmedizinischen Behandlungen Kosten in der OKP einsparen. Die nichtärztlichen komplementärmedizinischen Behandlungen werden weiterhin ausschliesslich über die Zusatzversicherungen oder als Selbstzahler abgerechnet.
Für Fragen wenden Sie sich an:
Dr. med. Hansueli Albonico, Vorstand Dakomed und Präsident Union Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen, 079 595 79 48, hu.albonico@hotmail.com
Walter Stüdeli, Leiter Politik und Medien Dakomed, 079 330 23 46, walter.stuedeli@dakomed.ch
Sasis-Auswertung OKP 2010-2014
Stellungnahme des Dakomed
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