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Weitblick – Arzneimittelversorgung in Coronazeiten

von Redaktion Millefolia
Arzneimittelvielfalt

Von Herbert Schwabl

Arzneimittelvielfalt und Therapiewahlfreiheit

Mit dem Coronavirus hat sich die Erkenntnis gefestigt, dass die Abhängigkeit von Monopolisten als Wirkstoffhersteller zu senken ist. Doch es reicht nicht, einzig die Produktion von lebensnotwendigen Arzneimitteln und Wirkstoffen in Europa anzusiedeln.

Versorgungssicherheit bedeutet auch Arzneimittelvielfalt. Zum einen wirkt nicht jedes Arzneimittel bei allen Menschen gleich. Die Arzneimittelvielfalt ist eine Voraussetzung, um die Therapieerfolge zu erhöhen. Zum anderen sind in Zeiten der Krise unterschiedliche Behandlungsansätze wichtig.

Versorgungssicherheit bedeutet auch Arzneimittelvielfalt.

Die Menschen, die sich mehrere Wochen zu Hause fit halten wollen, haben andere Bedürfnisse als Risikogruppen oder Erkrankte. Arzneimittelvielfalt und Therapiewahlfreiheit sind kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit.

Preissenkungen

Leider passiert in den letzten Jahren das Gegenteil. Preissenkungsrunden und fehlende Preiserhöhungen in der Spezialitätenliste haben dazu geführt, dass beispielsweise zwanzig Prozent aller Phytozulassungen vom Markt genommen wurden. Der Grund ist einfach: Die Preise decken die Kosten nicht mehr.

Arzneimittelvielfalt und Therapiewahlfreiheit sind kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit.

Ein weiterer Grund sind die stetig steigenden GxP-Anforderungen. Damit wird versucht, die Qualität der Hersteller in Asien in den Griff zu bekommen. Zwar liegt dort das Problem, jedoch wird hier in der Schweiz besonders streng inspiziert.

Steigende Anforderungen

Die Rohstoffpreise, die Lohnkosten und die Anforderungen an GxP steigen stetig. Effizienzgewinne gibt es bei kleinen Chargen und natürlichen Rohstoffen, die Schwankungen unterworfen sind, kaum. Dies sollten Bundesrat und Behörden bei der Preisgestaltung und Inspektionen endlich berücksichtigen.

In der Spezialitätenliste (SL) sind alle Arzneimittel aufgeführt, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Ein in der SL gelistetes Arzneimittel muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheidet über die Aufnahme eines Arzneimittels in die SL und setzt den Preis fest.

GxP steht für «good practice» und bezeichnet zusammenfassend alle Richtlinien der «guten Arbeitspraxis», welche insbesondere in der Medizin, der Pharmazie und der pharmazeutischen Chemie Bedeutung haben. Dazu gehören bpsw. die gute Herstellungspraxis (englisch Good Manufacturing Practice, abgekürzt GMP) oder die gute Vertriebspraxis (englisch Good Distribution Practice, abgekürzt GDP).

Dr. Herbert Schwabl ist Präsident des Schweizerischen Verbands für komplementärmedizinische Heilmittel. Er führt die Padma AG in Wetzikon.


Bilder: unsplash, zVg


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