Medienmitteilung – Der Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten vom 30. März 2010 enthält einen weiteren Fehler. Die Regierung behauptet fälschlicherweise, dass der Gegenvorschlag der Volksinitiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» den Auftrag der Bundesverfassung Art. 118 a Komplementärmedizin erfülle. Eine reine Meldepflicht als Voraussetzung für die Berufsausübung nichtärztlicher Therapeuten, wie dies der Gegenvorschlag vorsieht, verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung. Der Dachverband Komplementärmedizin DAKOMED verlangt vom Regierungsrat eine Richtigstellung gegenüber der Luzerner Stimmbevölkerung und empfiehlt der Stimmbevölkerung, die Initiative «Ja zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz» anzunehmen. Einzig mit der Volksinitiative kann der Auftrag der Bundesverfassung schnell und effizient umgesetzt werden.
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